Hausordnung des Universitätsklinikums Niederwangen
Gültigkeit: Gültig für Patient :innen, Besucher :innen und Mitarbeitende
1. Allgemeines Verhalten
Wir erwarten von allen Personen auf dem Klinikgelände einen respektvollen und höflichen Umgangston.
Das Hausrecht wird durch die Klinikleitung oder autorisiertes Personal (z. B. Sicherheitsdienst) wahrgenommen.
Den Anweisungen des Klinikpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Zutritt & Aufenthalt
Der Aufenthalt im Klinikum ist nur Patient :innen, Mitarbeitenden sowie angemeldeten Besucher :innen gestattet.
Besuch ist nur während der festgelegten Besuchszeiten möglich. Ausnahmen gelten nach Absprache mit dem behandelnden Personal.
Unbefugtes Betreten von Funktions- oder Personalbereichen (z. B. OP, Intensivstation, Dienstzimmer) ist strengstens untersagt.
3. Ruhe & Ordnung
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Patient :innen und vermeiden Sie unnötigen Lärm.
Die Nacht- und Ruhezeiten (22:00 – 06:00 Uhr) sind einzuhalten.
Musikgeräte, Handys und andere Medien sind nur in Zimmerlautstärke zu nutzen.
4. Hygiene & Sicherheit
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude sowie auf dem Klinikgelände nicht gestattet (ausgenommen ausgewiesene Raucherbereiche).
Der Umgang mit offenem Feuer oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Bitte beachten Sie unsere Hygienehinweise und folgen Sie den entsprechenden Aushängen.
5. Alkohol- & Drogenverbot
Der Konsum und Besitz von alkoholischen Getränken und illegalen Substanzen ist auf dem gesamten Klinikgelände verboten.
Bei Verstößen behalten wir uns vor, den Aufenthalt zu beenden und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.
6. Tiere im Klinikum
Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen (z. B. Assistenzhunde) bedürfen einer Genehmigung.
7. Haftung
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, Wertsachen oder Bargeld übernimmt das Klinikum keine Haftung.
Bitte lassen Sie keine Gegenstände unbeaufsichtigt.
8. Notfälle & Verhalten bei Alarm
Im Falle eines Alarms (z. B. Brand, Evakuierung) folgen Sie bitte sofort den Anweisungen des Personals oder der Einsatzkräfte.
Die Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten.
9. Foto- & Filmverbot
Das Filmen und Fotografieren ist innerhalb des Klinikums nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet – insbesondere aus Datenschutzgründen.
10. Zuwiderhandlungen
Verstöße gegen die Hausordnung können zum sofortigen Verweis vom Gelände, zum Ausschluss von Behandlungen oder – bei schweren Verstößen – zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Stand: 09.07.2025 - Freigabe durch Dr. med. Niels Baumann
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Ihre Gesundheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle.